
General Terms and Conditions of BAFA Hempfoods GmbH
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1. Anwendungs- und Geltungsbereich: Sämtliche Vertragsabschlüsse mit der BAFA Hempfoods GmbH liegen, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, nachfolgende Bedingungen zugrunde. Dies gilt auch für Einzelverträge, sofern in diesen ausdrücklich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen wird. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers binden die Hempartis GmbH nicht – es sei denn – dieses ist ausdrücklich von beiden Parteien vereinbart worden.
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2. Gegenstand des Vertrages: Vertragsgegenstand sind die durch die BAFA Hempfoods GmbH in gesonderter Auftragsbestätigung festgeschriebenen Vertragsinhalte basierend auf einem von der BAFA Hempfoods GmbH abgegebenen Verkaufs- oder vom Käufer abgegebenen Kaufangebot. Sofern der Käufer eine von der BAFA Hempfoods GmbH übersandte Auftragsbestätigung nicht unverzüglich rügt, gilt der Inhalt als genehmigt, auch wenn er von vorangegangenen Angeboten abweichen sollte. Dieses gilt nicht bei vorsätzlichen Abweichungen zu Lasten des Vertragspartners von ursprünglichen Verhandlungsinhalten. Die BAFA Hempfoods GmbH ist berechtigt, den Vertragsgegenstand dem neuesten Stand der Technik anzupassen, ohne dass dieses dem Vertragspartner mitgeteilt oder von diesem genehmigt werden muss. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, eine solche Anpassung als Abweichung vom ursprünglichen Verhandlungsinhalt zu betrachten.
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3. Lieferungen, Termine, Fristen: Lieferdaten sind nur als nicht obligatorische Termine zu betrachten, ein rechtzeitig angezeigtes und unverschuldetes Überschreiten entfaltet keine Verzugswirkung. Vielmehr wird eine angemessene Nachfrist in Gang gesetzt. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Terminüberschreitungen von mehr als vier (4) Wochen nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist die Erfüllung zu verweigern. Terminüberschreitungen aufgrund von höherer Gewalt und sonstiger unvorhergesehener Ereignisse, die nicht in der Sphäre der BAFA Hempfoods GmbH liegen, hat die Hempartis GmbH ebenfalls nicht zu vertreten. Unabhängig von Lieferfristen ist die BAFA Hempfoods GmbH berechtigt, Bestellungen unverzüglich zu erfüllen. Teillieferungen sind zulässig. Unmöglichkeit der Lieferung hat die BAFA Hempfoods GmbH nicht zu vertreten, wenn diese auf Umständen basiert, die nicht in der Sphäre der BAFA Hempfoods GmbH liegen.
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4. Konditionen / Preise: Listenpreise sind freibleibend. Es gelten die am Tage der Auftragsbestätigung gültigen Konditionen und Preise. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich exklusive Versand- und Versicherungskosten, sowie der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
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5. Zahlungsbedingungen-/Konditionen: Sämtliche Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von 10 Tagen rein netto fällig und zahlbar, spätestens bis zum angegebenen Zahlungsdatum. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 6 Prozent über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank und Mahnkosten in Höhe von 25,00 Euro berechnet. Teilzahlungen des Käufers werden zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und der Restbetrag auf die Hauptforderung verrechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Im Falle von Teillieferungen und Zahlungsverzug ist die BAFA Hempfoods GmbH berechtigt, Folgelieferungen entgegen vorangegangener Zahlungsvereinbarungen nur noch gegen Vorauskasse auszuliefern.
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6. Eigentumsregelung: Alle von der Hempartis GmbH gelieferten Waren verbleiben bis zur Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer bestehender und fälliger Ansprüche im Eigentum der BAFA Hempfoods GmbHBAFA Hempfoods GmbH. Der Käufer ist, vorbehaltlich abweichender Regelungen, berechtigt, die Waren weiterzuverarbeiten oder zu veräußern. Bei Weiterverarbeitung tritt die neu entstandene Sache an die Stelle der Vorbehaltssache. Im Falle der Weiterveräußerung gilt die dafür erlangte Forderung schon heute als an die BAFA Hempfoods GmbH abgetreten.
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7. Gefahrenübergang und Transporte: Die Gefahr des Untergangs geht mit Übergabe der Sache an ein Transportunternehmen, welcher Art auch immer, auf den Käufer über. Bei Verzögerung der Übergabe aufgrund von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, geht die Gefahr im Moment der Anzeige und der Möglichkeit des Versandes auf den Käufer über. Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers. Die Wahl des Versandweges obliegt grundsätzlich der BAFA Hempfoods GmbH.
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8. Lieferungen und Mängelrügen: Mängelrügen bezüglich erkennbarer Mängel an gelieferten Waren sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt schriftlich gegenüber der BAFA Hempfoods GmbH anzuzeigen. Erfolgt eine entsprechende Rüge nicht oder nicht rechtzeitig, so gilt die erhaltene Lieferung als vertrags- und ordnungsgemäß. Etwaige Gewährleistungsansprüche stehen dem Käufer diesbezüglich nicht zu.
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9. Gewährleistungsrechte: Der Käufer ist in seinen Gewährleistungsrechten grundsätzlich auf Nachlieferung beschränkt. Eine Nachlieferung erfolgt unentgeltlich, soweit die gelieferten Waren die in dem Vertrag beschriebenen Produktanforderungen nicht erfüllen, die Ware noch in der von der BAFA Hempfoods GmbH gelieferten Form vorliegen und die Mängel rechtzeitig angezeigt worden sind. Sollte sich herausstellen, dass auch durch Nachlieferung aufgrund von der BAFA Hempfoods GmbH zu vertretender Umstände keine vertragsgemäße Erfüllung erreicht wird, so ist der Käufer nach Fristsetzung zur Wandlung oder Minderung berechtigt. Bei Warenlieferungen, die von Dritten erstellt und von der BAFA Hempfoods GmbH nur durchgehandelt werden, gelten die Gewährleistungsrechte, die die BAFA Hempfoods GmbH gegenüber dem Hersteller hat, in dem Moment der Lieferung an den Käufer als an diesen abgetreten. BAFA Hempfoods GmbH übernimmt darüber hinaus nur Gewährleistung wie oben beschrieben und für den Fall, dass der Käufer bei dem Hersteller keine Gewährleistung erlangen kann.
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10. Haftungsausschluss: BAFA Hempfoods GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die auf der Verwendung vertragsgemäß gelieferter Waren beruhen. Eine Haftung für Schäden, die nicht auf grob fahrlässig oder vorsätzlichem Verhalten der BAFA Hempfoods GmbH bzw. ihrer Mitarbeiter beruhen, ist ausgeschlossen. Soweit der Geschäftsabschluss auf Grund von Dritten/Herstellern getätigter Prospektangaben zustande gekommen ist, übernimmt die BAFA Hempfoods GmbH keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit dieser Angaben. Eine Haftung der BAFA Hempfoods GmbH ist betragsmäßig auf die Leistung der Betriebs-/Produkthaftpflichtversicherung begrenzt.
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11. Erfüllungsort und Gerichtsstand (Anwendbares Recht/Teilnichtigkeit): Erfüllungsort ist, soweit nicht anderes vereinbart, für alle Vertragsbeteiligten Karlsruhe. Sind beide Parteien Vollkaufleute ist ausschließlicher Gerichtsstand Karlsruhe. Ausschließlich Deutsches Recht findet Anwendung unter anerkanntem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Teilnichtigkeit einzelner Bestimmungen führt nicht zur Gesamtnichtigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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